Finanzkennzahlen
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 123,00 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 17,03 % |
Gewichteter Nettoverschuldungsquotient | -51,00 % |
Zinsbelastungsanteil in % | -0,19 % |
Kapitaldienstanteil in % | 5,12 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | -1'999.00 |
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 129,70 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 24,79 % |
Kapitaldienstanteil in % | 4,73 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | -1'873.00 |
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 125,00 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 13,20 % |
Kapitaldienstanteil in % | 5,20 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | -1'701.00 |
Bezeichnung | Wert |
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Selbstfinanzierungsgrad in % | 150,80 % |
Selbstfinanzierungsanteil in % | 21,00 % |
Kapitaldienstanteil in % | 4,90 % |
Nettoschuld pro Einwohner in Fr. | -1'570.00 |
Definitionen
- Selbstfinanzierungsgrad
- Er zeigt, bis zu welchem Grad neue Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden. Er sollte im Durchschnitt von fünf Jahren mindestens 80 Prozent erreichen.
- Selbstfinanzierungsanteil
- Er zeigt, welcher Anteil des gesamten Ertrags geldwirksam zur Finanzierung von Investitionen und/oder Schuldentilgung verwendet werden kann. Er sollte sich auf mindestens 10 Prozent belaufen.
- Zinsbelastungsanteil
- Er drückt aus, welcher Anteil des gesamten Ertrags zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird. Er sollte 4 Prozent nicht übersteigen.
- Zinsbelastungsanteil II
- Er drückt aus, welcher Anteil des Ertrags der Gemeindesteuern, zu- resp. abzüglich Finanzausgleich, zur Begleichung der Nettozinsen verwendet wird. Er sollte 6 Prozent nicht übersteigen.
- Kapitaldienstanteil
- Er drückt aus, welcher Anteil des gesamten Ertrags für Zinsen und Abschreibungen verwendet wird. Er sollte 8 Prozent nicht übersteigen.
- Verschuldungsgrad
- Er zeigt das Verhältnis der Nettoschuld zum Ertrag der Gemeindesteuern, zu- resp. abzüglich Finanzausgleich. Er sollte 120 Prozent nicht übersteigen.
- Nettoschuld pro Einwohner
- Sie stellt die ungedeckte Schuld dar (Fremdkapital; Abt. 20 abzügl. Finanzvermögen; Abt. 10).