Ausnahmebewilligung Ergänzungsleistungen für Heimtaxe

Der aktuelle Höchstbetrag für die anrechenbare Heimtaxe bei den Ergänzungsleistungen (EL) beträgt CHF 184.00.
Für die Berücksichtigung einer höheren Heimtaxe benötigt die Ausgleichskasse Luzern eine Ausnahmebewilligung von der Gemeinde. Personen mit Wohnsitz in Root, die eine AHV- oder IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen beziehen, können eine solche Ausnahmebewilligung beim Sozialamt beantragen, indem sie das Formular "Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe" verwenden.

Informationen

Datum
20. März 2024
Herausgeber/-in
Sozialamt Root
Autor/-in
Sozialamt Root

Dokumente

Name
Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe (PDF, 390.62 kB) Download 0 Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe