Ausnahmebewilligung Ergänzungsleistungen für Heimtaxe
Der aktuelle Höchstbetrag für die anrechenbare Heimtaxe bei den Ergänzungsleistungen (EL) beträgt CHF 184.00.
Für die Berücksichtigung einer höheren Heimtaxe benötigt die Ausgleichskasse Luzern eine Ausnahmebewilligung von der Gemeinde. Personen mit Wohnsitz in Root, die eine AHV- oder IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen beziehen, können eine solche Ausnahmebewilligung beim Sozialamt beantragen, indem sie das Formular "Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe" verwenden.
Informationen
- Datum
- 20. März 2024
- Herausgeber/-in
- Sozialamt Root
- Autor/-in
- Sozialamt Root
Dokumente
Name | |||
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Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe (PDF, 390.62 kB) | Download | 0 | Antrag auf EL-Ausnahmebewilligung Heimtaxe |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 041 455 56 82 | soziales@gemeinde-root.ch |