Pflegefinanzierung

Pflegefinanzierung
Gemäss §6 des Betreuungs-und Pflegegesetzes des Kantons Luzern hat die Gemeinde am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person die Kosten der Pflegeleistungen, die nicht von Sozialversicherungen und dem Beitrag der anspruchsberechtigten Person gedeckt sind, im Umfang des Restfinanzierungsbeitrages gemäss den § 7 und 8 zu übernehmen.

Das Sozialamt Root erteilt Kostengutsprachen für Pflegerische Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Für Hauswirtschafts-und Betreuungsleistungen werden einkommensabhängige Kostengutsprachen erteilt.


Prävention
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Spitex privaCare
Soziale Organisationen

Kontakt

Pflegefinanzierung
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6039 Root D4
Tel. 041 455 56 82
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