Pflegefinanzierung
Pflegefinanzierung
Gemäss §6 des Betreuungs-und Pflegegesetzes des Kantons Luzern hat die Gemeinde am Wohnsitz der anspruchsberechtigten Person die Kosten der Pflegeleistungen, die nicht von Sozialversicherungen und dem Beitrag der anspruchsberechtigten Person gedeckt sind, im Umfang des Restfinanzierungsbeitrages gemäss den § 7 und 8 zu übernehmen.
Das Sozialamt Root erteilt Kostengutsprachen für Pflegerische Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Für Hauswirtschafts-und Betreuungsleistungen werden einkommensabhängige Kostengutsprachen erteilt.
Prävention
Spitex Rontal Plus
Spitex privaCare
Soziale Organisationen
Öffnungszeiten
Fr geschlossen
Personen
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