Bauamt

Das Bauamt ist zuständig für:

  • Die persönliche und telefonische Beratung
  • Vorabklärungen
  • Baugesuche prüfen und bewilligen
  • Koordination mit Kanton
  • Baukontrollen
  • Reklamen
  • Heckenpflege


Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Einreichung eines Baugesuches - so gehen Sie richtig vor:

Grundsätzlich sind sämtliche Bauten und Anlagen gemäss § 184 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) baubewilligungspflichtig. Ausnahmen sind in der Planungs- und Bauverordnung (PBV) unter § 54 explizit umschrieben. Die Gesetzestexte finden Sie unter https://srl.lu.ch.

Damit das Verfahren reibungslos verläuft, sind Vorabklärungen bei der Gemeinde sehr hilfreich, das Bauamt steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die Baugesuchsunterlagen sind 3-fach in Papierform sowie digital im PDF-Format einzureichen. Das digitale Baugesuchformular finden Sie mit Verlinkung auf der Homepage der Gemeinde Root oder bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) unter folgendem Link: https://rawi.lu.ch/down_loads/down_loads_bew. Das Formular kann für Vorabklärungen, vereinfachte und ordentliche Baugesuche verwendet werden. Für Abbrüche, Solaranlagen und Heizungsersatz gibt es je ein separates Meldeformular.

Mit dem Baugesuch sind die für die Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen einzureichen, mindestens jedoch ein aktueller Situationsplan im Massstab 1:500, in dem das geplante Vorhaben eingezeichnet und vermasst ist. Der Situationsplan kann im Raumdatenpool (www.raumdatenpool.ch/root) als PDF bezogen werden. Weiter sind Unterlagen wie Grundriss-, Fassaden- und Schnittpläne, Kanalisationspläne, ein Plan der Umgebungsgestaltung, Energienachweis, Material- und Farbkonzept usw. einzureichen. Für die Umgebungsgestaltung sind die Freiraum-Richtlinien und die Richtlinien zur Anrechnung von Spiel- und Freizeitflächen und für das Material- und Farbkonzept die Richtlinien über die Farbgestaltung in der Gemeinde Root zu beachten. Sie finden diese auf der Homepage der Gemeinde Root in der Rechtsammlung. Vor der Einreichung eines Baugesuches dürfen Sie selbstverständlich mit dem Bauamt Root Kontakt aufnehmen um sich über Umfang und Inhalt der Gesuchs- und Planunterlagen zu informieren.
Achten Sie bitte darauf, dass sowohl das Baugesuchformular und alle Planunterlagen vollständig durch Bauherrschaft, Planverfasser und Grundeigentümer unterzeichnet sind. Projekte für neue Bauten und Anlagen und für bauliche Massnahmen, welche die äussere Form einer Baute oder Anlage verändern, sind spätestens am Tag der Einreichung des Baugesuchs auszustecken. Dabei soll der gesamte Umfang der Baute oder Anlage ersichtlich sein.

Bitte planen Sie für Ihr Bauvorhaben das Bewilligungsverfahren rechtzeitig ein. Nach der Einreichung wird das Baugesuch unverzüglich vom Bauamt geprüft und ausgeschrieben. Zusätzlich werden die Unterlagen bei Bedarf dem Kanton zur Prüfung weitergeleitet. Sobald alle notwendigen Stellungnahmen vorliegen und das Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wird das Bauvorhaben sofern bewilligt. Vorbehalten bleiben Einsprachen.

Kontakt

Bauamt
Platz 1a
6039 Root D4
Tel. 041 455 56 13
bauamt@gemeinde-root.ch

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr

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