Hundesteuer

Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird mittels Rechnung jeweils im Mai von der Abteilung Finanzen erhoben. Der Tarif beträgt für private Hundebesitzer CHF 120.00 pro Jahr und Hund, für Landwirte mit einem Hofhund CHF 40.00 pro Jahr und Hund.

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Eine Neuanschaffung oder ein Ableben des Hundes ist der Abteilung Finanzen zu melden.

Seit dem 1.1.2007 müssen alle in der Schweiz lebenden Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert (Chip) und in der Amicus Datenbank registriert sein. Jede Mutation ist der Amicus zu melden.

Neue Hundehalter, welche nicht in der Amicus-Datenbank (vorher Anis) registriert sind, werden durch uns erstmalig registriert. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.