Betreibungsauskünfte

Einsichtsrecht und Auskünfte:

Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann in die Betreibungsregister Einsicht nehmen und sich Auszüge erstellen lassen. Der Betreibungsregisterauszug kann persönlich auf dem Amt mit einem gültigen Ausweisdokument und CHF 17.00 in bar abgeholt oder unter Online-Dienste bestellt werden. (Bestellungseingang bis 15.30 Uhr / Versand noch gleichentags per A-Post)

  • Eine summarische Betreibungsauskunft kostet CHF 17.00 + Porto
  • Auskünfte über grössere Zeiträume werden nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt
  • Auskünfte über natürliche Personen müssen Name, Vorname und die genaue Wohnadresse enthalten und wenn möglich auch das Geburtsdatum
  • Auskünfte über im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen und Gesellschaften muss neben dem genauen Firmennamen die Adresse des eingetragenen Sitzes enthalten; bei nicht eingetragenen juristischen Personen ist der Sitz ihrer Verwaltung anzugeben. Siehe auch: SchKG Art. 46 Abs. 2
  • Auskünfte über Einzelfirmen sind am Wohnort des Inhabers, solche über bevormundete Personen am Sitz der Vormundschaftsbehörde einzuholen
  • Telefonische Betreibungsauskünfte werden nicht erstellt; Siehe auch: SchKG Art. 8a Abs. 1 und 2 SchKG
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