Koordination Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Seit dem 1. Januar 2013 ist für die Belange im Kindes- und Erwachsenenschutz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Einzig Pflegekinderbewilligungen sowie die Bewilligung zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten werden weiterhin von der Gemeinde erteilt. Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die bisher für das Vormundschaftswesen zuständige politische Behörde (Gemeinderat) ab. Die Fachbehörde wird zudem von einem Fachdienst mit Kanzlei, Revisorat, Sozialabklärung und Rechtsdienst unterstützt.
Insbesondere für folgende Geschäfte ist die KESB zuständig:
  • umfassende Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Anordnung und Aufhebung von behördlichen Massnahmen
  • Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
  • Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Überprüfung bei Beschwerden betreffend bewegungseinschränkenden Massnahmen
  • Ernennung und Entlassung von Beiständen und Beiständinnen
  • Prüfung von Berichten und Abrechnungen der Beiständinnen und Beistände.

Für unser Gemeindegebiet ist die KESB Luzern-Land mit Sitz in 6037 Root, Oberfeld 15B zuständig. Die Behörde hat am 1. September 2012 ihren Betrieb aufgenommen und nimmt seit dem 1. Januar 2013 die bisherigen Aufgaben der Vormundschaftsbehörden der Verbandsgemeinden wahr.

Weitere Informationen auf der Homepage.

Mandatszentrum Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Alle wichtigen Informationen über das Mandatszentrum Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land finden Sie hier.

Kontakt

Koordination Kindes- und Erwachsenenschutz
Schulstrasse 14
6037 Root
Tel. 041 455 56 82
soziales@gemeinde-root.ch

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt