
Information an Hundehalterinnen und Hundehalter
Wiesen und Wälder sind für Wildtiere wie Vögel, Rehe, Wildhasen und andere Kleintiere lebenswichtig. Sie bieten ihnen Schutz und Nahrung.
Hunde haben einen natürlichen Bewegungs- und Erkundungsdrang, lösen aber bei einem Teil der Mitmenschen Ängste aus. Wenn Hunde sich abseits der Wege bewegen, kann dies zudem bei Wildtieren Stress auslösen. Dafür genügt oft schon der Geschmack eines zuvor durchs Gelände gelaufenen Hundes.
Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern vom 1. April bis Ende Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung festgehalten. Sie soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten. Die Leinenpflicht bewirkt eine Beruhigung in den Gebieten im und um den Wald, wo in dieser Zeit die Wildtiere ihre Jungen bekommen (Setzzeit). Bodenbrütende Vögel und junge Wildtiere werden so vor Gefährdungen und Störungen geschützt.
Danke, dass Sie Ihren Hund an die Leine nehmen und so den Wildtieren Schutz und Nahrung ermöglichen.
Weitere Informationen:
www.lawa.lu.ch oder öko-forum, Umweltberatung Luzern, 041 412 32 32, info@umweltberatungluzern.ch