Betreibungsgebühren

Das Betreibungsamt kann für seine Tätigkeiten Gebühren erheben, die vom Bundesrat in einem Gebührentarif festgesetzt sind. Siehe SchKG Art. 16

Zahlungsbefehl/Konkursandrohung gem. Artikel 16/39 SchKG

Forderung       Gebühr
    bis 100.00 Fr. 21.00
über 100.00 bis 500.00 Fr. 34.00
über 500.00 bis 1'000.00 Fr. 54.00
über 1'000.00 bis 10'000.00 Fr. 74.00
über 10'000.00 bis 100'000.00 Fr. 104.00
über 100'000.00 bis 1'000'000.00 Fr. 204.00
über 1'000'000.00     Fr. 414.00

Diese Kosten beinhalten die Grundgebühr für Erlass, Eintragung und Ausstellung des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung sowie Porti für die Zustellung an die Parteien. Bei Einleitung einer Betreibung sind vom Gläubiger keine Kostenvorschüsse an das Betreibungsamt Root zu leisten. Sämtliche Kosten werden vom Betreibungsamt mittels Gebührenrechnung erhoben.
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