Geschäftsleitung
Die Geschäftsführung führt die Verwaltung im Rahmen der Organisationsverordnung, der vorgegebenen Ziele, der finanziellen Rahmenbedingungen und der Weisungen des Gemeinderats. Sie bereitet die Geschäfte des Gemeinderats vor und führt die Beschlüsse durch die Verwaltung aus.
Die Abteilungsleitung sorgt zusammen mit der Geschäftsführung für die Erfüllung des betrieblichen Leistungsauftrages. Sie unterstützt die Geschäftsführung bei der operativen Führung der Gemeindeverwaltung und führt die Abteilung im Rahmen der Weisungen und Kredite selbständig.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|