Abmeldung / Wegzug Einwohnerkontrolle
Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen seit Wegzug zu erfolgen.
Die Abmeldung können Sie über das Portal eUmzugCH (untenstehender Link) oder persönlich am Schalter vornehmen. Bitte bringen Sie bei einer persönlichen Abmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
- Pass oder Identitätskarte
Ausländische Staatsangehörige:
- Pass oder Identitätskarte
- Original Ausländerausweis
Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, ist eine persönliche Vorsprache am Schalter notwendig.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 455 56 00 | kanzlei@gemeinde-root.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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